Ihr Standort: Startseite > Schwerbehindertenausweis >
Informationen für behinderte Reisende
Wir möchten Ihnen einen Überblick über weitere Vergünstigungen
und Angebote der Deutschen Bahn AG sowie weitere Informationen zum Reisen im
öffentlichen Personenverkehr geben.
- Sitzplätze, Abteile und Stellplätze
- Sitzplatzreservierung
- Orthopädische Hilfsmittel und Rollstühle
- Flugverkehr
- Schiffsverkehr
- BahnCard
- Begleitpersonen von Blinden im Ausland
- Begleitpersonen von Rollstuhlfahrern im Ausland
- Nachtzüge
- CityNightLine
- Nutzung der 1. Klasse
- Bordzuschlag bei Blinden
- Mobilitätsservicezentrale der Bahn
- Pflichten des Busfahrers
- Übersicht der unentgeltlichen Beförderung
Sitzplätze, Abteile und Stellplätze
In den Nah- und Fernverkehrszügen gibt es Sitzplätze oder Abteile für schwerbehinderte Reisende.
Im Einstiegsbereich der Nahverkehrszüge befinden sich entsprechende Sitzplätze für behinderte Menschen. Die meisten Nahverkehrszüge verfügen über Mehrzweckabteile, wo Stellflächen für Rollstuhlfahrer vorhanden sind.
In Fernverkehrszügen sind Sitzplätze und Abteile für Schwerbehinderte dauerhaft durch die Reservierungsanzeige gekennzeichnet. Die meisten Fernverkehrszüge verfügen über Rollstuhlstellplätze. Der Einstieg in den Wagen ist mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichnet.
Sitzplätze für Schwerbehinderte im Intercityexpress
| Zugtyp | Wagennummer | Nummer der Schwer- behinderten-Plätze |
Anzahl der vor- gehaltenen Plätze |
|||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Klasse | 2. Klasse | 1. Klasse | 2. Klasse | 1. Klasse | 2. Klasse | |
| ICE 1 | 11 | 5 | 73-76 | 101-106 | 3 | 6 |
| ICE 2 | 27/37 | 24/34 | 23, 25 | 81, 83, 85 | 2 | 3 |
| ICE 3 | - | 23/33 | - | 105, 107 | - | 2 |
| - | 24/34 | - | 62, 64 | - | 2 | |
| ICE T 415 (5-teilig) |
28/38 | 22/32 | 21 | 41, 43 | 1 | 2 |
| ICE T 411 (7-teilig) |
28/38 | 22/32 | 21, 22 | 41,43,45,47 | 2 | 4 |
Übersicht der Rollstuhlstellplätze in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn AG
| Zugtyp | Wagennummer | Stellplatznummer für den Rollstuhlfahrer |
Anzahl der Stellplätze |
Sitzplätze für die Begleitperson neben dem Rollstuhlstellplatz |
|---|---|---|---|---|
| ICE 1 | 9 | 65, 67 | 2 | 52, 61 |
| ICE 2 | 24/34 | 12 | 1 | 14 |
| ICE 3 | 24/34 | 66 | 1 | 68 |
| ICE T 415 (7-teilig) |
22/32 | 12 | 1 | 14 |
| ICE T 411 (5-teilig) |
22/32 | 22 | 1 | 24 |
| IC/EC | Großraumwagen | 21, 24 | 2 | 22, 26 |
| Steuerwagen | 25, 27 | 2 | 22, 28 | |
| Bistrowagen | 51 | 1 | 52 |
Sitzplatzreservierung
Schwerbehinderte Reisende mit dem Merkzeichen "B" oder "Bl" können bis zu zwei Plätze kostenlos in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn AG reservieren. Der Einstiegsbahnhof muss in Deutschland liegen. Kostenfreie Reservierungen über Internet oder über einen Fahrkartenautomaten sind nicht möglich.
Orthopädische Hilfsmittel und Rollstühle
In den Zügen des Nah- und Fernverkehrs werden orthopädische Hilfsmittel und Rollstühle unentgeltlich befördert. Ausgenommen sind jedoch Sonderzüge und -wagen. Soweit es die Beschaffenheit zulässt, werden in Bussen des Nah- und Fernverkehrs die Hilfsmittel ebenfalls unentgeltlich mitgenommen.
Flugverkehr
Bei Flügen innerhalb von Deutschland wird eine Begleitperson unentgeltlich befördert, sofern im Ausweis das Merkzeichen "B" eingetragen ist.
Schiffsverkehr
Auf der Schifffahrtstrecke Konstanz - Meersburg - Mainau - Unteruhldingen - Dingelsdorf - Überlingen (Kursbuchstrecke 10501) wird der schwerbehinderte Reisende mit Beiblatt und Wertmarke unentgeltlich befördert.
Bei entsprechendem Vermerk (Merkzeichen "B") wird eine Begleitperson ebenfalls unentgeltlich befördert.
Weitere Informationen für schwerbehinderte Fahrgäste, insbesondere Rollstuhlfahrer, sind bei der VSU "Vereinigte Schifffahrtsunternehmen für den Bodensee und Rhein" unter http://www.vsu-online.com in Form einer Broschüre erhältlich.
Auf der Schifffahrtsstrecke zwischen Puttgarden und Roedby Faerge (KBS 10100) wird auf den Schiffen der Scandlines die Begleitperson (Merkzeichen B im Ausweis) unentgeltlich befördert.
BahnCard
Schwerbehinderte Personen, mit einem Grad der Behinderung ab 70 können eine BahnCard 50 für die 1. oder 2. Klasse zum halben Preis erwerben. Die BahnCard 50 ist ein Angebot der Deutschen Bahn AG und berechtigt den Inhaber der Karte Fahrscheine zum halben Preis zu erwerben.
Begleitpersonen von Blinden im Ausland
Nach dem TCV-Tarif (Anhang IX) werden die Begleitpersonen von Blinden auf den nachfolgend aufgelisteten Strecken und Bahnen unentgeltlich Befördert. Anstelle einer Begleitperson wird auch ein Blindenführhund unentgeltlich befördert. Die Begleitperson bzw. der Blindenhund erhält eine Fahrkarte ohne Fahrpreisberechnung. Zuschläge die eventuell anfallen, müssen jedoch gezahlt werden.
- Belgische Eisenbahnen einschließlich Seestrecke Oostende - Dover (Hoverspeed)
- Britische Eisenbahnen und Nordirische Eisenbahnen sowie Sealink-Seestrecken Kontinent - Großbritannien
- Bulgarische Eisenbahnen
- Dänische Staatsbahnen
- Französische Eisenbahnen einschließlich Seestrecke Calais - Dover (Sealink Stena Lines)
- Griechische Eisenbahnen
- Irische Eisenbahnen
- Italienische Staatsbahnen einschließlich Seestrecke Brindisi - Patras der EA-HML
- Jugoslawische Eisenbahnen
- Kroatische Eisenbahnen
- Luxemburgische Eisenbahnen
- Niederländische Eisenbahnen einschließlich Seestrecke Hoek van Holland - Harwich (St. L)
- Österreichische Bundesbahnen einschließlich Montafonerbahn (MBS) und ROeEE
- Polnische Staatsbahnen
- Portugiesische Eisenbahnen
- Rumänische Eisenbahnen
- Schweizerische Bundesbahnen einschließlich der im TCV-Heft II/III Schweiz aufgeführten schweizerischen Transportunternehmen
- Slowakische Staatsbahnen
- Slowenische Staatsbahnen
- Spanische Eisenbahnen
- Tschechische Staatsbahnen
- Ungarische Staatsbahnen
Begleitpersonen von Rollstuhlfahrern im Ausland
Mit dem Schwerbehindertenausweis oder einer offiziellen Bescheinigung können Rollstuhlfahrer nach TCV-Tarif (Anhang X) eine Begleitperson unentgeltlich im europäischen Ausland auf nachfolgend aufgelisteten Strecken mitnehmen. Die Begleitperson erhält eine Fahrkarte ohne Fahrpreisberechnung.
- Luxemburgische Eisenbahnen
- Griechische Eisenbahnen
- Dänische Staatsbahnen
- Ungarische Staatsbahnen
- Niederländische Eisenbahnen
- Österreichische Bundesbahnen
- Schweizerische Bundesbahnen einschließlich der im TCV-Heft II/III Schweiz aufgeführten schweizerischen Transportunternehmen
- Belgische Eisenbahnen
- Slowenische Staatsbahnen
- Slowakische Staatsbahnen
Nachtzüge
Auf nationalen Verbindungen zahlt die Begleitperson keinen Zuschlag, Aufpreis oder Reservierungsgebühr für die Benutzung des Nachtszuges. Bei internationalen Verbindungen (Fahrten ins Ausland) ist der Aufpreis/Zuschlag zu entrichten.
CityNightLine
Ein rollstuhlgängiges Liegewagenabteil steht behinderten Reisenden bei Bedarf auf den Linien "Pollix" (Amsterdam-München), "Pegasus" (Amsterdam-Zürich), "Komet" (Hamburg-Zürich) und "Berliner" (Berlin-Zürich) zur Verfügung. Ein entsprechender Sanitätsbereich grenzt an dieses Abteil an. Rollstühle können im Wagen nicht bewegt werden.
Schwerbehinderte Reisende zahlen die Fahrkarte mit Aufpreis oder den entsprechenden Globalpreis. Die Begleitperson (Merkzeichen "B" im Ausweis) benötigt keine Fahrkarte. Auch der Aufpreis entfällt ebenfalls. Für die Begleitperson wird eine kostenfreie Fahrkarte mit Reservierung ausgestellt.
Nutzung der 1. Klasse
Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "1 KL" können mit einem Fahrschein der 2. Klasse, auch mit ermäßigten oder mit der Wertmarke, die 1. Klasse in den Nah- und Fernverkehrszügen nutzen.
In vielen Verkehrsverbünden können schwerbehinderte Reisende mit Wertmarke nach Zahlung eines Aufpreises die 1. Klasse nutzen.
Bordzuschlag bei Blinden
Alleinreisenden blinde Personen müssen beim Fahrkartenkauf
im Zug kein Bordzuschlag zahlen.
(BB Personenverkehr, Besondere Personengruppen, 2.3)
Mobilitätsservicezentrale der Bahn
Die Deutsche Bahn AG bietet unter der Telefonnummer (0 18 05) 51 25 12 eine Mobilitätsservicehotline. Die Mobilitätszentrale organisiert Ein-, Um- und Ausstiegshilfen für mobilitätseingeschränkte Personen. Die Anmeldung sollte mindestens einen Werktag vor Fahrtantritt geschehen. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 20 Uhr und Samstags von 8 Uhr bis 14 Uhr, sowie Ostermontag, Pfingstmontag, am Tag der deutschen Einheit und am zweiten Weihnachtstag besetzt.
Anmeldungen sind ebenfalls per Fax unter (0 18 05) 15 93 57, per E-Mail unter mobilitaetsservicezentrale@bahn.de oder Online unter http://www.bahn.de/p/view/mobilitaet/handicap/mobilitaetsservice.shtml möglich.
Pflichten des Busfahrers
Busfahrer von Linienbussen müssen beim Anfahren Rücksicht auf
schwerbehinderte Fahrgäste nehmen. Der Busfahrer hat sich vor
dem Abfahren zu vergewissern, dass erkennbar behinderte
Personen im Wagen einen Sitzplatz oder festen Halt gefunden
haben.
(BGH Urteil vom 1. Dezember 1992, VI ZR 27/92)
Übersicht der unentgeltlichen Beförderung
Eine Übersicht der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr für schwerbehinderte Menschen gibt es beim ÖPNV-Info unter http://www.mobilitaetsportal.info (ebenfalls ein projekt von Seh-Netz e.V.).
Diese Seite erreichen Sie auch direkt über http://reiseinfos.schwerbehindertenausweis.de.
Weiterführende Informationen:
ÖPNV-Info - Mobilitätsportal für behinderte Reisende
Der
Schwerbehindertenausweis bei http://behinderung.org
Versorgungsämter in Deutschland - Adressen, Telefonnummern und Antragsformulare

