Seh-Netz

Infoportal für Blinde und Sehbehinderte

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Leistungen zur Teilhabe und Rehabilitation (Nachteilsausgleiche)


Rundfunkgebührenbefreiung

Schwerbehinderte Menschen, die im Ausweis das Merkzeichen RF eingetragen haben, können sich von der Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen. Der Antrag dazu wird bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gestellt. Befreit werden können der Haushaltsvorstand, dessen Ehegatte oder ein Haushaltsangehöriger.
Dem Antrag muss eine beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises beigefügt werden. Blinde und sehbehinderte Personen können die Kopie auch beim örtlichen Blindenverein bestätigen lassen. Die Befreiung gilt ab dem Monat nach dem Monat der Antragsstellung und wird befristet für 5 Jahre erteilt. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich, auch wenn bereits vorher die Vorraussetzungen erfüllt wurden.

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Blindengeld/Blindenbeihilfe

Mehr Informationen dazu finden Sie unter http://www.blindengeld.de, ebenfalls ein Projekt von Seh-Netz.

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Bürgertelefon des BMGS

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung bietet ein Bürgertelefon von Montags bis Donnerstags jeweils von 8 Uhr bis 20 Uhr zu verschiedenen Themen an.

  • Infos für behinderte Menschen
    (0 18 05) 67 67 15
  • Gehörlosen / Hörgeschädigten-Service
  • Schreibtelefon
    (0 18 05) 67 67 16
  • Fax
    (0 18 05) 67 67 17

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Diese Seite erreichen Sie auch direkt über http://nachteilsausgleiche.schwerbehindertenausweis.de.

Weiterführende Informationen:
Gebühreneinzugszentrale (GEZ) - Infos und Antragsformulare zur Rundfunkgebührenbefreiung
Versorgungsämter in Deutschland - Adressen, Telefonnummern und Antragsformulare
Der Schwerbehindertenausweis bei http://behinderung.org