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Der Begriff - Was ist „Blindenhilfe“/„Blindengeld“ beziehungsweise „Landesblindenhilfe“/„Landesblindengeld“?
Blindenhilfe ist eine monatlich fortlaufend gewährte pauschalierte Geldleistung, die dem Blinden von einem Sozialleistungsträger (z.B. dem Landeswohlfahrtsverband) zum Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen auf Antrag gewährt wird.
Die Bezeichnung dieser Leistung ist nicht bundeseinheitlich gewählt. Umgangssprachlich werden meist alle Formen von laufend gezahlter Blindenhilfe als „Blindengeld" bezeichnet. Je nach Bundesland sind noch weitere Benennungen wie „Landesblindengeld“, „Landesblindenhilfe“ oder „Landespflegegeld“ geläufig. Der juristisch korrekte Begriff ergibt sich aus dem angewendeten Gesetz (Rechtsgrundlage). Im Folgenden wird der Einfachheit halber bei Ausführungen, die für alle Formen Gültigkeit hat, einheitlich der Begriff „Blindenhilfe“ verwendet.
In den meisten Bundesländern tritt Blindenhilfe in zwei Formen auf, abhängig von der Rechtsgrundlage, nach der die Leistung gewährt wird:
- Landesblindenhilfe (z. B. nach dem Gesetz über die Landesblindenhilfe Baden‑Württemberg) und
- Blindenhilfe nach § 72 des zwölften Sozialgesetzbuches (SBG XII), der zum 01.01.2005 § 67 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) abgelöst hat
> weiter lesen: Was ist "Sehbehindertengeld" bzw. "Sehbehindertenhilfe"?
Weiterführende Informationen:
Infos zum Blindengeld beim DBSV

