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Infoportal für Blinde und Sehbehinderte

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Was ist bei einem Wohnortwechsel (Umzug) zu beachten?

Wichtig:
Jeder Wohnortwechsel oder Umzug muss umgehend dem Träger der Blindenhilfe (z. B. dem Landeswohlfahrtsverband oder örtlichen Träger der Blindenhilfe) schriftlich oder telefonisch mitgeteilt werden.

Grund:
Durch Wohnortwechsel ändert sich oft auch die örtliche Zuständigkeit. Wird der Umzug nicht rechtzeitig mitgeteilt, kann es zu unrechtmäßigen Zahlungen des nicht mehr zuständigen Landeswohlfahrtsverbandes kommen. Diese Probleme sollten vermieden werden.

Wohnortwechsel innerhalb Baden-Württembergs

Findet der Wohnortwechsel innerhalb Baden-Württembergs statt, reicht die Umzugsmitteilung an den örtlichen Träger der Blindenhilfe aus. Der Blindenhilfeanspruch bleibt bestehen und der Hilfeempfänger wird von der Verwaltung über die zukünftigen Zahlungen benachrichtigt.

Wohnortwechsel nach außerhalb Baden-Württernbergs

Durch das Verlassen des Bundeslandes Baden-Württemberg erlischt der Landesblindenhilfeanspruch. Daher reicht die Umzugsmeldung an den örtlichen Träger der Blindenhilfe nicht aus. Der Blinde muss am neuen Wohnsitz (außerhalb Baden-Württembergs) unverzüglich neu Antrag auf Blindenhilfe bei dem dort zuständigen Träger stellen.

Weiterführende Informationen:
Infos zum Blindengeld beim DBSV