Ihr Standort: Startseite > Blindenhilfe >
Was ist "Sehbehindertengeld" bzw. "Sehbehindertenhilfe"?
Es handelt sich um Hilfen für Personen, die zwar sehbehindert, jedoch (noch) nicht „blind“ im Sinne des Gesetzes sind. Diese Leistungen bestehen nur in einigen wenigen Bundesländern (z. B. in Berlin oder dem Saarland). Es wird ein Visus von weniger als 1/20 vorausgesetzt.
> weiter lesen: Historische Entwicklung der Blindenhilfe in Deutschland
Weiterführende Informationen:
Infos zum Blindengeld beim DBSV

