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Höhe der Blindenhilfe im bundesweiten Vergleich

Höhe nach § 72 SGB XII (war bis 31.12.2004 § 67 BSHG)

Derzeit beträgt der volle, ungekürzte Zahlbetrag der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII, der seit 01.01.2005 den früheren § 67 BSHG ersetzt hat, für volljährige Blinde monatlich 585,00 € und für minderjährige Blinde monatlich 293,00 € (Stand 01. Juli 2003).

Eine Erhöhung der Zahlbeträge (Dynamisierung) findet grundsätzlich am 01. Juli eines jeden Kalenderjahres statt; für 2006 zeichnet sich jedoch eine "Nullrunde" ab. Da die gesetzlichen Renten zum 01. Juli 2004 und 01. Juli 2005 nicht erhöht wurden gab es in 2004 und 2005 auch keine Erhöhung der Blindenhilfe nach BSHG/SGB XII.

Höhe der Blindenhilfe in den Ländern im Vergleich

Eine Übersicht folgt in Kürze an dieser Stelle, bis dahin schauen Sie doch bitte einfach hier uder hier nach.

> weiter lesen: Welche Ausgaben können mit der Blindenhilfe bestritten werden?

Weiterführende Informationen:
Infos zum Blindengeld beim DBSV