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Voraussetzungen für den Bezug von Sehbehindertenhilfe
Die aus verschiedenen Bundesländern (z. B. Berlin) bekannte „Sehbehindertenhilfe“ wurde in Baden-Württemberg nicht in die Landesblindenhilfe aufgenommen. Sie ist auch in § 72 SGB XII nicht enthalten. Somit müssen erst Informationen z. B. aus dem Saarland oder Berlin angefordert werden, bevor wir gesicherte Aussagen treffen können - vielen Dank für Ihr Verständnis..
> weiter lesen: Bundeseinheitliche Regelungen der Blindenhilfe
Weiterführende Informationen:
Infos zum Blindengeld beim DBSV

